In Ihrem Unternehmen gibt es Arbeitsplätze mit Staubbelastung?
Dann ist Ihnen der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) schon bekannt.
Haben Sie bislang die Übergangsregelungen für den Grenzwert von A-Staub genutzt? Dann denken Sie daran, dass diese seit 1.1.2019 nicht länger gültig sind.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Unfallversicherung (IFA) hat den Allgemeinen Staubgrenzwert für alveolengängige Stäube von ursprünglich 3,0 mg/m³ auf 1,25 mg/m³ gesenkt.
Für Unternehmen, die sich bisher nicht mit dem Thema befasst haben oder unsicher im Umgang mit dem neuen Grenzwert sind, bietet Nordic Air Filtration unsere Kunden und Klienten professionelle Beratung an.
Nordic Air Filtration liefert Ihnen Produkte die, gemäß, ASGW/DGUV alle neuen Forderungen erfüllen.
Haben Sie bislang die Übergangsregelungen für den Grenzwert von A-Staub genutzt? Dann denken Sie daran, dass diese seit 1.1.2019 nicht länger gültig sind.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Unfallversicherung (IFA) hat den Allgemeinen Staubgrenzwert für alveolengängige Stäube von ursprünglich 3,0 mg/m³ auf 1,25 mg/m³ gesenkt.
Für Unternehmen, die sich bisher nicht mit dem Thema befasst haben oder unsicher im Umgang mit dem neuen Grenzwert sind, bietet Nordic Air Filtration unsere Kunden und Klienten professionelle Beratung an.
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